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Veranstaltungen

Les Epesses


 Der Ortschaftsrat Liebertwolkwitz



Ihre Ansprechpartner/-innen vor Ort: Die Ortschaftsräte in Liebertwolkwitz

Roland Geistert
Ortsvorsteher/ Wählervereinigung Liebertwolkwitz Unabhängige Vertreter (LUV)
E-Mail: roland.geistert@or.leipzig.de
Telefon: 034297 42717
Fax: 034297 42814
Funk: 0172 3461955
Sprechzeiten:
Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr
Rathaus Liebertwolkwitz
Liebertwolkwitzer Markt 1
04288 Leipzig


Sitzungen des Ortschaftsrates
Die Sitzungen sind öffentlich und finden in der Regel jeweils zum Termin 18:30 Uhr im Rathaus Liebertwolkwitz, Markt 1, Raum 2, statt.


Mitglieder des Ortschaftsrates aktuell

Geistert, Roland (Vorsz.)  LUV      
Carina Panhans-Topp   LUV      
Konstanze Grohs   LUV      
Sven Hülße   LUV      
Thomas Pfeffer   LUV      
Thomas Pestel   CDU      
Klaus Augustin   AFD      
Marko Schachtschneider   AFD      

Das Wahlergebniss zur letzten Ortschaftsratswahl in Liebertwolkwitz im Überblick.

Der Ortschaftsrat Liebertwolkwitz im Überblick. ______________________________________________________________________________________ Wissenswertes über den Ortschaftsrat

Er ist ein Teilorgan der Stadt Leipzig. Zusammen mit der Wahl der Stadträte findet in den Ortschaften die Wahl der Mitglieder der Ortschaftsräte statt. Die Zuständigkeit der Ortschaftsräte regelt sich nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung der Stadt Leipzig. Vorsitzender des Ortschaftsrates ist der Ortsvorsteher. Seit 1. August 2001 sind alle Ortsvorsteher ehrenamtlich tätig. In der Stadt Leipzig wurde im Ergebnis der Gebietsreform in 14 Ortschaften die Ortschaftsverfassung eingeführt. Die Wahlfunktion der Mitglieder des Ortschaftsrates ist auf fünf Jahre begrenzt. Wahlberechtigt und wählbar sind in der Ortschaft wohnende Bürger.
Die Zahl der Ortschaftsräte ist durch die Hauptsatzung bestimmt. Dies sind in Liebertwolkwitz 7 zu wählende Personen.

Der Ortschaftsrat ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten tätig:
  • die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht, mit Ausnahme von Schulen;
  • die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen;
  • die Pflege des Ortsbildes sowie die Unterhaltung und Ausgestaltung der öffentlichen Park- und Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über die Ortschaft hinausgeht;
  • die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft Rahmen seines Budgets;
  • die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft;
  • die Pflege vorhandener Patenschaften und Partnerschaften;
  • die Information, Dokumentation und Repräsentation in Ortschaftsangelegenheiten.